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   BGH, 19.05.1988 - VII ZB 6/88   

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BGH, 19.05.1988 - VII ZB 6/88 (https://dejure.org/1988,8190)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1988 - VII ZB 6/88 (https://dejure.org/1988,8190)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - VII ZB 6/88 (https://dejure.org/1988,8190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 943
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85

    Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - VII ZB 6/88
    Voraussetzung ist dafür aber, daß er innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht nur die Prozeßkostenhilfe beantragt, sondern auch die gemäß § 117 ZPO erforderlichen Angaben macht und entsprechende Unterlagen beibringt (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 62 und Senatsbeschluß vom 9. Juli 1981 - VII ZR 127/81 = VersR 81, 884, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - VII ZB 6/88
    Voraussetzung ist dafür aber, daß er innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht nur die Prozeßkostenhilfe beantragt, sondern auch die gemäß § 117 ZPO erforderlichen Angaben macht und entsprechende Unterlagen beibringt (vgl. z.B. BGH NJW 1986, 62 und Senatsbeschluß vom 9. Juli 1981 - VII ZR 127/81 = VersR 81, 884, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86

    Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 19.05.1988 - VII ZB 6/88
    Wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, kann ein Rechtsmittelkläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist zwar auch dann beanspruchen, wenn er ohne Verschulden annehmen durfte, mangels ausreichender eigener Mittel an der Einlegung des Rechtsmittels gehindert zu sein (vgl. z.B. BGH Urteil vom 28. Januar 1987 - IVb ZR 6/86 = FamRZ 87, 925).
  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

    Der Senat weicht damit nicht von dem Beschluß des BGH vom 19. Mai 1988 VII ZB 6/88 (VersR 88, 943) ab, denn dort war entscheidungserheblich, daß dem Antragsteller die Notwendigkeit, den Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Rechtsmittelfrist einzureichen, aus einer Mehrzahl anderer Rechtsstreitigkeiten bekannt war.
  • OLG Saarbrücken, 20.03.1996 - 6 UF 8/96

    Darlegungslast bei PKH-Antrag für ein Rechtsmittel

    Dies gilt insbesondere für die gemäß § 117 Abs. 4 ZPO zu verwendende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. BGH VersR 1984, 660; VersR 1988, 943 , NJW-RR 1991, 1532, 1533; NJW 1994, 2097, 2098), welche gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 17. Oktober 1994 (Verordnung zur Einführung eines Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe [Prozeßkostenhilfevordruckverordnung - PKHVV - ], BGBl 1 S. 3001) eingeführt worden ist.
  • BGH, 14.12.1993 - XI ZA 6/93

    Einwurf eines Prozesskostenhilfegesuchs in den Nachtbriefkasten des

    In diesem Fall ist es aber unter anderem erforderlich, daß noch innerhalb der Rechtsmittelfrist um Prozeßkostenhilfe nachgesucht wird (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 19. Mai 1988 - VII ZB 6/88, VersR 1988, 943) oder der verspätete Antrag jedenfalls unverschuldet ist (vgl. Stein/Jonas/Schumann, ZPO 20. Aufl. § 233 Rdn. 351).
  • OLG Saarbrücken, 05.05.1997 - 6 UF 24/97

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Bedürftigkeit der

    Dies gilt nicht nur für die eigentliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 117 Abs. 4 ZPO (vgl. BGH, VersR 1984, 660; VersR 1988, 943 ; NJW-RR 1991, 1532, 1533; NJW 1994, 2097, 2098), welche gemäß § 117 Abs. 3 ZPO durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 17. Oktober 1994 (Verordnung zur Einführung eines Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozeßkostenhilfe >Prozeßkostenhilfevordruckverordnung - PKHVV - <, BGBl I S.3001) eingeführt worden ist.
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 78/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist -

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist einer Partei, die nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt, zu gewähren, wenn sie spätestens am letzten Tag der Frist einen - den formellen Anforderungen genügenden - Prozeßkostenhilfeantrag einreicht (vgl. BGHZ 16, 1, 3 f. [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54]; BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1984 - V ZB 7/84, VersR 1985, 287 und v. 19. Mai 1988 - VII ZB 6/88, VersR 1988, 943).
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